Veranstaltung: | Abstimmung über Antrag |
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Antragsteller*in: | Stefan Galle (KV Herford) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.01.2021, 19:35 |
A1: Satzungsänderung
Antragstext
Satzungsänderungsantrag an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Herford
Ein kleinerer Vorstand, der breiter aufgestellt ist
Die Größe des jetzigen Vorstandes führt dazu, dass der geschäftsführende
Vorstand zum Teil abgekoppelt von den Beisitzer*innen arbeitet. Nach einer
Verkleinerung könnte der Vorstand öfter tagen und auf Sitzungen des
geschäftsführenden Kreisvorstandes verzichtet werden. Die Beisitzer*innen
könnten so besser in die Arbeit des Vorstandes eingebunden werden und mehr
Verantwortung übernehmen.
Kreisparteirat (noch ein Gremium?)
Wenn man ein neues Gremium einrichtet, stellt sich natürlich die Frage, ob das
nötig ist und ob wir dafür genug Personal haben. Letztlich soll der
Kreisparteirat die Rolle übernehmen, die jetzt Gesamtvorstand einnimmt.
Allerdings mit einer klareren Zuständigkeit und inhaltlich entlastet.
Administrative Fragen wie der Einzug von Mitgliedsbeiträgen oder die Reinigung
des Geschäftsstelle können vom Vorstand allein geregelt werden. Der
Kreisparteirat wäre der Ort für politische Diskussionen und den Austausch
untereinander. Da die Ortsverbände direkt delegieren können, könnte ein Ausfall
von Mitgliedern schneller und dynamischer ausgeglichen werden.
Der Personalbedarf wäre auch nicht größer, als beim jetzigen Konstrukt. Wenn
jeder Ortsverband ein*en Beisitzer*in und eine Stellvertretung im Vorstand
benennen soll, können ebensogut zwei Leute in den Kreisparteirat gewählt werden.
Das würde auch dazu führen, das die bisher ungeklärte Rolle der
„stellvertretenden Vorstandsmitglieder“ geklärt ist. Die Beschlussfähigkeit ab
einer Präsenz von 20% der Mitglieder lässt den Leuten Luft. Man muss nicht immer
komplett
vertreten sein. Vorstandsmitglieder können zudem in ihren Ortsverbänden für die
Delegation kandidieren.
Das Frauenstatut
Seit der BDK in Bielefeld ist das Frauenstatut schärfer geworden. Es ist jetzt
nicht mehr möglich, durch ein Frauenvotum einen Frauenplatz bei einem
innerparteilichen Gremium für Männer zu öffnen. Es ist jetzt so, dass ein
Frauenplatz vorerst frei bleiben muss, wenn keine Frau kandidiert oder gewählt
wird. Aber was ist bei unserem jetzigen Vorstand ein Frauenplatz und wie ist es
möglich, das Frauenstatut anzuwenden und in diesem Jahr einen quotierten
Vorstand zu wählen?
In den letzten Jahren war uns das nicht möglich. Der aktuelle Vorstand ist dafür
ein unrühmliches Beispiel.
Mit dieser Satzungsänderung hätten wir einen Vorstand, bei dem das Frauenstatut
leichter anwendbar wäre und einen Kreisparteirat, in dem jeder Ortsverband durch
mindestens eine Frau vertreten ist.
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